Samstag, 26. Januar 2013

Moralische Orientierung und Entwicklung, Carol Gilligan

Moralische Orientierung und moralische Entwicklung
Carol Gilligan

Hier kann man eine junge und eine alte Frau sehen,
jedoch selten beide zugleich
Am Beispiel einer mehrdeutigen Figur erklärt Gilligan, dass man die Realität zwar gern als unzweideutig wahrnimmt, es aber nicht unbedingt immer eine richtigere oder bessere Sichtweise gibt. Außerdem hebt sie hervor, dass zum Kontext, der die Entscheidung zwischen zwei möglichen Deutungen beeinflusst, nicht nur die Merkmale der Anordnung, sondern auch die vorangegangenen Erfahrungen und die Erwartungen des Wahrnehmenden gehören.


Auf moralische Urteile übertragen bedeutet dies, dass eindeutig erscheinende Lösungsansätze nicht immer die einzig richtigen sein müssen und dass das Bedürfnis nach Geschlossenheit möglicherweise den Weg zu einer anderen Perspektive versperrt.
Gilligan sieht diese Problematik bei der Untersuchung der moralischen Entwicklung gegeben, da die Gerechtigkeitsperspektive die Fürsorgeperspektive als alternativen Bezugsrahmen in der Forschung Piagets und Kohlbergs verstellt. Deshalb sei es wichtig festzuhalten, dass sowohl private als auch öffentliche Beziehungen zwischen Menschen mit Rekurs auf ihre Gleichheit wie auf ihre Bindung charakterisiert werden können und dass sowohl Ungleichheit als auch Trennung moralische Probleme aufwerfen können.
Um auf diesen Umstand besser eingehen zu können, möchte Gilligan zwischen dem moralischen Entwicklungsniveau (Grad der Adäquatheit der Position innerhalb einer Orientierung) und der moralischen Orientierung andererseits unterscheiden.

Besonders Frauen neigen laut Gilligan dazu, moralische Probleme - besonders dann, wenn sie über ihre eigene Erfahrung sprechen - auf eine Art zu definieren, die die Moraltheorie außer Acht lässt.
Die Entdeckung, dass häufig eine andere Stimme als die Gerechtigkeitsperspektive das moralische Urteil von Frauen leitet, lenkte Gilligans Aufmerksamkeit darauf, dass Kohlberg als empirische Basis für seine Theoriekonstruktion eine geschlechtshomogene, männliche Probandengruppe nutzte - dies sei als Basis für eine Generalisierung die beide Geschlechter betreffe logisch inkonsistent.
Auch Piaget definierte seine entwicklungspsychologischen Erkenntnisse auf Grundlage seiner Untersuchungen zum Murmelspiel von Jungen definierte. Gilligan stellt fest, dass Mädchen hier lediglich als Kontrollgruppe von Interesse waren.

Gilligan will im Folgenden die Gerechtigkeitsperspektive und die Fürsorgeperspektive unterscheiden und nimmt aufgrund des empirischen Zusammenhanges von Fürsorgeperspektive und weiblicher Geschlechtszugehörigkeit an, dass Frauen eine anders geartete Perspektivenpräferenz haben.

Beide Perspektiven bezeichnen laut Gilligan verschiedene Möglichkeiten, die Grundelemente moralischen Urteilens zu organisieren: das Selbst, die Anderen und die Beziehungen zwischen ihnen. Es verändere sich mit dem Perspektivenwechsel die Dimension, in der Beziehungen organisiert werden. Innerhalb einer Gerechtigkeitsperspektive sei Unparteilichkeit das Kennzeichen reifen moralischen Denkens, da sie leidenschaftslose Urteile und Objektivität befördere. Aus einer Fürsorgeperspektive sei Unparteilichkeit im Sinne fehlender Empathie aber gerade eines der zentralen Probleme. Gilligan führt im Folgenden weitere Eigenschaften der Perspektiven an:


Fürsorgeperspektive
Gerechtigkeitsperspektive
setzt eine Verbindung und die Möglichkeit des Verstehens voraus setzt Getrenntsein voraus und entsprechend das Bedürfnis nach einer äußeren verbindenden Struktur
das Fehlerrisiko besteht im Vergessen der eigenen Kriterien; man kann sich soweit auf die Perspektive des Anderen einlassen, dass man sich nach den Kriterien anderer definiert und sich als "selbstlos" begreift
das Fehlerrisiko besteht im latenten Egozentrismus, die eigene Perspektive kann leicht mit einem objektiven Standpunkt verwechselt werden


Die Beziehung definiert das Selbst und die Anderen das Selbst als moralische Instanz hebt sich vom Hintergrund sozialer Beziehungen ab

Die beiden Perspektiven, die sie nicht als komplett gegensätzlich, sondern als komplementär verstanden wissen will, verdeutlicht sie am Beispiel zweier Medizinstudenten, deren Tutor in ihrer Ausbildungsinstitution Alkohol konsumiert hatte, den sie jedoch nicht anzeigten.
Student 1 begründete seine Entscheidung dadurch, dass der Tutor ein "angemessenes Ausmaß an Reue" gezeigt habe. Zusätzlich stellt der Student in Frage, ob das Alkoholverbot seitens der Ausbildungsinstitution rechtens sei.
Student 2 rechtfertigt seine Entscheidung mit der Überlegung, dass eine Anzeige das Problem des Tutors nicht lösen würde, da die Bindung zwischen ihm und dem Studenten zerstört würde und somit eine Hilfsperspektive versperrt sei. Weiterhin fragt sich der Student, ob der Tutor selbst sein Alkoholproblem erkennt.

Gilligan verdeutlicht hieran den Unterschied zwischen Fürsorge im Rahmen der Gerechtigkeitsperspektive und der Fürsorgeperspektive selbst. Student 1 mildert durch Gnade das Recht ab; Fürsorge wird zu einem Akt der Gnade. Auch sind im Rahmen der Gerechtigkeitsperspektive supererogatorische Pflichten, die aus persönlichen Beziehungen erwachsen möglich, ebenso frei gewählte Altruismus. All dies tastet die Grundannahme der Gerechtigkeitsperspektive nicht an: Die Distinktsetzung von Selbst und Anderen sowie die Logik der Reziprozität und gleicher Achtung.
Dem gegenüber ist die Fürsorge als Moraltheorie weniger gut ausgearbeitet und verfügt nicht über ein geeignetes Vokabular, um sie zu beschreiben. Es geht bei der Fürsorgeperspektive um die Interdependenz von Ego und Alter, um die Auffassung von Handlung als einfühlsamer Reaktion, die in einer Beziehung steht. Hier wird die die Distinktsetzung von Selbst und Anderen problematisch, da sie zu Gleichgültigkeit führt. Gilligan hebt darauf ab, dass jeder der Studenten mit seiner Rechtfertigung Problemaspekte erörtert, die der andere nicht erwähnt. Sie hält fest, dass die verschiedenen Perspektiven einander nicht negieren, aber die Aufmerksamkeit jeweils auf unterschiedliche Dimensionen der Situation lenken.

Drei zentrale Fragen bestimmen Gilligans systematische Forschung über Probleme der moralischen Orientierung (nicht Entwicklung!) als einer Dimension moralischen Urteilens:

1) Werden bei der Diskussion eines moralischen Dilemmas Probleme der Gerechtigkeit und/oder der Fürsorge artikuliert?
2) Gibt es eine Tendenz, die Aufmerksamkeit auf nur eine Art von Problem zu lenken und die andere nur minimal zu berücksichtigen?
3) Besteht ein Zusammenhang zwischen moralischer Orientierung und Geschlecht?

Laut Gilligan liefern empirische Studien für alle drei Fragen positive Ergebnisse.
"Aufgefordert, einen selbst erlebten moralischen Konflikt zu beschreiben, formulierten 55 von 80 (69%) nordamerikanischen Heranwachsenden und Erwachsenen mit höherem Bildungsgrad sowohl Gerechtigkeits- wie Fürsorgeargumente. Zwei Drittel jedoch (54 von 80) konzentrierten ihre Aufmerksamkeit vor allem auf eine der beiden Perspektiven [...] In dieser Untersuchung zeigten Männer wie Frauen [...] mit gleicher Wahrscheinlichkeit" das Phänomen der Konzentration auf eine Perspektive [...] Mit einer Ausnahme konzentrierten sich alle Männer, die überhaupt eine
Konzentration aufwiesen, auf Gerechtigkeit."

Gilligans Folgerungen:
a) Die Möglichkeit der Konzentration auf Fürsorge würde zum Verschwinden gebracht, wenn keine Frauen in Untersuchungsstichproben einbezogen würden.
b) Die Betonung der Fürsorge im moralischen Urteil der Frauen weist auf die Beschränktheit einer allein auf Gerechtigkeit ausgerichteten Moraltheorie hin.
c) Wenn der Bereich der Moral mindestens zwei Orientierungen umfasst, ist die von den ProbanInnen gezeigte Präferenz ein Indiz dafür, dass Menschen dazu neigen, die andere Orientierung aus dem Blick zu verlieren. Es ist den meisten nicht möglich, beide Orientierungen zu integrieren und die entstehende Ambiguität auszuhalten.

Mit Rückblick auf Piagets und Kohlbergs geschlechtshomogene Versuchsgruppen merkt Gilligan an, dass diejenigen, die moralische Urteile anhand der "Achtung vor Regeln" zusammenfassen oder mit der Prämisse dass "es (nur) eine Tugend gibt und ihr Name Gerechtigkeit ist" beginnen, Frauen in der Moraltheorie notwendig als problematisch sehen.

Im Folgenden legt Gilligan eine Studie von Kay Johnston dar, bei der Johnston die Beziehung zwischen moralischer Orientierung und Problemlösungsstrategien ergründen wollte. Dazu verwendete Johnston Fabeln, um die spontane moralische Orientierung und Orientierungspräferenz zu testen. Die 60 ProbandInnen zwischen 11 und 15 Jahren sollten das in der Fabel aufgeworfene moralische Problem angeben und es lösen. Anschließend wurden sie gefragt, ob man das Problem auch auf eine andere Weise lösen könne. Etwa die Hälfte der Kinder wechselte spontan die moralische Orientierung, wenn sie gefragt wurden, andere folgten einer Hilfestellung des Interviewers. Abschließend fragte man die Kinder, welche der von ihnen gefundenen Lösungen die beste sei, wozu die Mehrzahl der Kinder eine eindeutige Meinung hatte.
Johnstons Ergebnis unterstützt Gilligans These von der weiblichen Moral: Jungen präferierten spontan häufiger die Gerechtigkeitslösungen und Mädchen verwendeten spontan häufiger Fürsorgelösungen.

Aus dieser Studie folgert Gilligan, dass der Umstand, dass Kinder in der Lage sind die moralische Orientierung zu wechseln, darauf hindeutet, dass die Wahl der moralischen Orientierung Teil einer moralischen Entscheidung ist. Ob diese Wahl implizit oder explizit getroffen wird, kann Gilligan nicht näher bestimmen. Sie nimmt an, dass die Wahl mit Fragen der Selbstachtung und Selbstdefinition zusammenhängt. Sie unterstreicht mit Johnstons Studie ihre Annahme, dass die moralische Entwicklung nicht anhand einer einzigen linearen Stufenfolge abgebildet werden kann.

Die Frage wie sich eine Orientierungspräferenz herausbildet wird von Gilligan unter dem Blickwinkel von Chodorows Theorie der Objektbeziehung betrachtet:
"Die Theorie der Objektbeziehung verknüpft die Herausbildung des Selbst mit der Erfahrung von Trennung, indem sie Individuierung an Trennung koppelt und so die Erfahrung des Selbst der Verbundenheit mit anderen entgegensetzt". Chodorow verbindet die Herausbildung der Geschlechtsidentität durch das Kind (Selbstidentifikation als männlich oder weiblich) mit der Analyse der Mutter-Kind-Beziehung. Er stellt die These auf, dass die mütterliche Fürsorge bei Mädchen die Fortdauer eines in Beziehung verankerten Selbstgefühls (relational sense of self), da weibliche Geschlechtsidentität mit dem Gefühl, mit der eigenen Mutter verbunden zu sein, zusammenstimmt. Bei Jungen steht die Geschlechtsidentität in einem Spannungsverhältnis zur Mutter - angeblich erfahren also Jungen zwar in der Mutter-Kind-Beziehung Anteilnahme und Fürsorge, ist aber in seiner männlichen Identität bedroht.

Für die Mädchen bedeutet ihre Bindung zur Mutter ein Hindernis auf dem Weg zur Individuierung, da die Verbundenheit mit anderen laut Chodorow die Selbstentwicklung stört. Gilligan steht dieser Haltung kritisch gegenüber und verweist darauf, dass PsychologInnen, die Moral mit Trennung und Autonomie konfundieren, Fürsorge mit Selbstaufopferung und Gefühl assoziieren anstatt anzuerkennen, dass Fürsorge eine Form des Wissens und eine kohärente moralische Position ist.

Zwei Phänomene bilden für Gilligan einen Zirkel, der die Moralphilosophie und Psychologie beherrscht:
-Die Gleichsetzung von Mann und Mensch [laut Gilligan kennzeichnend für Platonische - / Aufklärungstradition und Psychologie]
-Die Gleichsetzung von Fürsorge mit Selbstaufopferung

Dieser Nexus muss laut Gilligan neu evaluiert und die weibliche Position muss in ihn einbezogen werden. Sie schlägt vor, die Moraltheorie an zwei Beziehungsdimension auszurichten: a) Bindung als Verbundenheit, Fürsorge b) Getrenntheit als Unparteilichkeit, Gerechtigkeit. Dies würde die weibliche Stimme anerkennend in die Forschung einbeziehen und der Fürsorgeperspektive Raum schaffen. die ein ergänzendes und unverzichtbares Gegenstück zur Gerechtigkeitsperspektive darstellt.



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